Neustadt an der Donau (amtlich Neustadt a.d.Donau) ist eine Stadt an der Westgrenze des niederbayerischen Landkreises Kelheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93333
Vorwahlen
09445, 09444, 08402
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
2. Landratsamt Kelheim, Jahnstraße 29, 93309 Kelheim
3. Einwohnermeldeamt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
Gemeinde Neustadt an der Donau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- 61. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- Der Bebauungsplan vom 11.09.2023 liegt ab 19.10.2023 im Rathaus, Zimmer 22, öffentlich aus.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd, Inkrafttreten am 13.02.2023.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Am Oberfeld II im Ortsteil Irnsing, Inkrafttreten nach Bekanntmachung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.